Zulassung zum Studium an staatlichen Hochschulen in Bayern
Hinweis: Auswahlverfahren können sich immer wieder verändern. Bitte erkundige dich am besten einige Wochen vor deiner Bewerbung an deiner Hochschule nach den aktuellen Regelungen, entweder über die Infos auf der Webseite oder durch einen Kontakt zur Studienberatung. Auch die Berufs- und Studienberatung der Agentur für Arbeit München informiert dich über die geltenden Regeln.
Seit dem Sommersemester 2021 gilt an der LMU München und anderen bayerischen Hochschulen ein neues Bewerbungsverfahren für die örtlich zulassungsbeschränkten Studiengänge, also auch für die Studiengänge, die über das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) auf dem Portal von www.hochschulstart.de vergeben werden.
Nun werden 25 % der Studienplätze über die Abiturnote vergeben, 65 % über ein „ergänzendes Auswahlverfahren (Abiturnote + weitere Auswahlkriterien wie Tests, Berufsausbildung, etc.) sowie 10 % über eine Mischquote. In der Mischquote kann die Abiturnote durch Wartesemester verbessert werden; pro Semester Wartezeit gibt es einen Bonus von 0,1. Wenn Hochschulen keine ergänzenden Auswahlkriterien nutzen möchten, können faktisch 90 % der Plätze über die Abiturnote vergeben werden.
Ab dem Sommersemester 2024 soll dann auch die Mischquote wegfallen. Dann werden voraussichtlich 30 % der Studienplätze über die Abiturnote vergeben und 70 % über das ergänzende Auswahlverfahren.
Bewerbungsverfahren für das Studium – ein kurzer Überblick
1. Bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge
Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Pharmazie
Studienplatzvergabe über das Portal Hochschulstart
Seit dem Sommersemester 2020 gelten neue Regeln für die Zulassung. 30 % der Studienplätze werden über die Abiturbestenquote vergeben, 10 % über die Eignungsquote und 60 % über das Auswahlverfahren der Hochschulen. Das Bewerbungsverfahren wird außerdem in das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSv) integriert. Dadurch ist es möglich, sich parallel für verschiedene medizinische Studiengänge und bis zu elf weitere Studiengänge über das DoSv zu bewerben. Ausführliche Infos findest du auf der Webseite von Hochschulstart.
2. Das Dialogorientierte Serviceverfahren
Bei örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen kann die Hochschule das Auswahlverfahren an das Portal Hochschulstart delegieren. Mehr als 1700 Studiengänge werden derzeit auf diesem Weg vergeben, z.B.
– Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Bayern: fast alle zulassungsbeschränkten Studiengänge
– Ludwig-Maximilians-Universität München: aktuell mehr als 20 Studiengänge
3. Weitere örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge
Viele Hochschulen vergeben die Studienplätze in eigenständigen Auswahlverfahren. Die Vergabe der Studienplätze erfolgt in der Regel über 1. die Abiturnote, 2. Abiturnote und ergänzende Auswahlkriterien (z.B. Tests, Einzelnoten, etc.) und 3. die Mischquote (Verbesserung der Abiturnote durch Wartesemester). Informiere dich direkt auf der Webseite deiner Wunschhochschule über das Vergabeverfahren.
Die Grenzwerte (NC-Werte) aus den vergangenen Zulassungsverfahren recherchierst du am besten über die Webseite der jeweiligen Hochschule (z.B. Eingabe „Grenzwerte Psychologie, Uni München, 2022/23“). Links zu den Auswahlverfahren und Grenzwerten der bayerischen Hochschulen findest du auf unserer Webseite >>>
4. Eignungsfeststellungsverfahren
Die Hochschulen haben auch die Möglichkeit, ihre Studenten durch ein Eignungsfeststellungsverfahren (EFV) auszuwählen. Die Abiturnote kann dabei mit weiteren Auswahlkriterien (Einzelnoten, Tests, Auswahlgesprächen, etc.) kombiniert werden. Die TU München nutzt dieses Verfahren für viele ihrer Studiengänge.
Neu: Mehrere Universitäten, darunter auch die LMU München, nutzen den neu konzipierten Studieneignungstest Psychologie der Deutschen Gesellschaft für Psychologie. Durch die Testteilnahme kann die Abiturnote deutlich verbessert werden. Nähere Infos >>>
5. Eignungsprüfungen
Eine Eignungsprüfung gibt es i.d.R. für Studiengänge aus den Bereichen Journalismus, Kunst und Design, Film, Theater, Musik und Sport. Die Abiturnote ist hier nicht relevant, es kommt allein auf die künstlerische, kreative bzw. sportliche Eignung für das Studium an. Der Nachweis erfolgt durch die Einreichung von Bewerbungsmappen, Eignungsprüfungen, Auswahltage, etc.
Ausführlichere Infos zur Vorbereitung auf die verschiedenen Eignungsprüfungen findest du auf unseren Seiten unter „Eignungsprüfungen – Planung und Vorbereitung“ >>>
6. Studienorientierungsverfahren (SOV)
Studienorientierungsverfahren vermitteln einen guten Überblick über die wichtigsten Studieninhalte und informieren über die Anforderungen im Studium, evtl. auch verbunden mit kurzen Testaufgaben. Alle Bewerber*innen, die das SOV bis zum Bewerbungsschlusstermin bearbeitet haben, bekommen den gewünschten Studienplatz. Beispiele:
– LMU München: Classical Studies, Computerlinguistik, Kunstgeschichte, Politologie, Soziologie
– TU München: Chemie, Lebensmittelchemie, Life Sciences Biologie, Mathematik
7. Voranmeldeverfahren
Alle, die sich bis zum Bewerbungsschluss (meist 15.07.) für einen Studienplatz angemeldet haben, erhalten auch die Zulassung zum Studium. Beispiele:
– LMU München: Buchwissenschaft, Deutsch als Fremdsprache, Geowissenschaften, Mathematik, Philosophie, Volkswirtschaftslehre, Wirtschaftsmathematik
8. Zulassungsfreie Studiengänge
Etwa 60 % aller Studiengänge in Deutschland haben keine Zulassungsbeschränkungen. Evtl. sind jedoch Bewerbungsfristen zu beachten. Informiere dich am besten direkt bei der Hochschule deiner Wahl.
Stand 04/2023, Änderungen jederzeit möglich, rechtsverbindliche Informationen und Auskünfte nur bei den jeweiligen Hochschulen bzw. Bewerbungsportalen